Barrierefreiheit

Da unser Produkt AdMarkets weiterhin bestehen bleibt, aber keine größeren Funktionsänderungen erhält, setzen wir die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in mehreren Etappen um.

Erste Maßnahme (Quick Win)

Wir erhöhen sämtliche Text- und Bedienelementkontraste auf mindestens 4,5 : 1. Damit erfüllen wir WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.3 „Contrast (Minimum)“, das in EN 301 549 Kap. 9 Abs. 9.1.4.3 verankert ist und gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFSG verbindlich gilt.

Weitere geplante Schritte

Nach der Kontrastanpassung folgen sukzessive:

  • vollständige Tastaturbedienbarkeit (WCAG 2.1 SC 2.1.1 / EN 301 549 9.2.1.1),
  • gut sichtbare Fokusindikatoren (WCAG 2.4.7 / EN 301 549 9.2.4.7) und
  • umfassende Alt-Texte bzw. ARIA-Beschriftungen inklusive programmatisch ermittelbarer Name-Rolle-Wert-Struktur (WCAG 1.1.1 & 4.1.2 / EN 301 549 9.1.1.1 & 9.4.1.2).

Den jeweiligen Umsetzungsstand dokumentieren wir transparent auf dieser BFSG-Informationsseite.

Mit diesem gestaffelten Vorgehen erfüllen wir die Informationspflicht nach § 14 BFSG und schaffen zugleich die Grundlage für eine vollständig barrierefreie Nutzung von AdMarkets.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Kontaktinformationen der Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Fragen, Hinweise oder Feedback?

E-Mail: support@vrsmedia.de | Tel.: +49 421 224101-57